Wasser: Neuer Termin 20. Jänner
Die Frist zur Abgabe der Eigenerklärung für die Inanspruchnahme der möglichen Nachlässe auf die Wassergebühren ab dem Jahr 2023 wurde auf den 20. Jänner 2023 verlängert. Beregnungsanlagen über 1060 Meter Meereshöhe sind ab dem Jahr 2023 von der Jahresgebühr befreit.
Seit mittlerweile drei Jahren wird vom Amt für nachhaltige Gewässernutzung jährlich eine Gebühr für die Nutzung des öffentlichen Guts „Wasser“ von den jeweiligen Konzessionsinhabern eingehoben. Mit Jahresende 2022 läuft jedoch die Übergangsfrist des pauschal reduzierten Einheitstarifs (0,112 Cent/m³) aus.
Ab dem Jahreswechsel wird die jeweilige Wassergebühr auf Grundlage der ausgestellten Wasserkonzessionen pro Anlage mit einem Einheitstarif für die Landwirtschaft von 0,007 Euro pro Kubikmeter (= 0,7 Cent/m³) berechnet. Folglich wird es ab 2023 zu deutlichen Gebührensteigerungen kommen.
Gebührennachlässe nutzen
Es können jedoch verschiedene Gebührennachlässe (siehe Aufstellung auf Seite 32) in Anspruch genommen werden. Der „Südtiroler Landwirt“ hat darüber bereits mehrfach berichtet (siehe unter anderem „Südtiroler Landwirt“ Nr. 12/2022 und Nr. 16/2022). Der Südtiroler Bauernbund hat sich in den vergangenen Monaten dafür eingesetzt, dass die Gebührennachlässe weiter ausgeweitet werden. Mit Beschluss der Landesregierung, welcher mit 1. Jänner 2023 in Kraft tritt, wurden einige Neuerungen eingeführt.
Berglandwirtschaft entlastet
So hat die Landesregierung – auf der Grundlage eines Beschlussantrags des Südtiroler Landtages – nun beschlossen, dass Bewässerungsanlagen, deren Wasserableitungen oder Übergabepunkte aus anderen Anlagen zur Gänze oberhalb von 1060 Meter Meereshöhe liegen und zumindest 95 Prozent an Wiesen- und Ackerfutterbauflächen versorgen, nun gänzlich von der Jahresgebühr befreit sind. Das Amt für nachhaltige Gewässernutzung verfügt über die Höhenkoten der Entnahme- bzw. Übergabestellen des Wassers, weshalb für die Befreiung die Erklärung über den Anteil der versorgten Wiesen- und Ackerfutterbauflächen ausreicht, sofern sich alle Wasserentnahme- bzw. Wasserübergabestellen der Anlage über 1060 m Meereshöhe befinden.
Keine Jahresgebühr für Waale
Für die Nutzung zum Erhalt landschaftlich und kulturhistorisch wertvoller Bewässerungssysteme (darunter fallen die Waale), wie sie mit Beschluss des Gemeindeausschusses festgelegt oder im Landschaftsplan eingetragen sind, und für den Betrieb von Schaumühlen (ohne Produktion von Arbeitskraft), ist keine Jahresgebühr mehr geschuldet (vorher 70 Euro). Bei den Waalen wurde damit die für den Erhalt des Systems notwendige Wassermenge befreit, für das Bewässerungswasser selbst ist weiterhin die ordentliche Gebühr geschuldet. Für die Anwendung des Gebührennachlasses von 35 Prozent durch Sensoren zur Messung der Bodenfeuchte mit laufender Aufzeichnung wurde klargestellt, dass damit die Steuerung der Bewässerungsanlage erfolgen muss.
Eigenerklärung bis 20. Jänner
Für die Inanspruchnahme aller möglichen Gebührenermäßigungen bereits ab dem Jahr 2023 kann das Bestehen der entsprechenden Voraussetzungen dem Landesamt für nachhaltige Gewässernutzung mittels Eigenerklärung bis spätestens 20. Jänner 2023 mitgeteilt werden (ursprünglich 30. September 2022). Künftig gilt der 15. November eines jeden Jahres als Endtermin, um weitere/neue Gebührennachlässe für das darauffolgende Jahr in Anspruch zu nehmen.
Formular online abrufbar
Das notwendige Formular ist online abrufbar. Neben den anagrafischen Daten des Konzessionärs sind der Kodex der betroffenen Beregnungsanlage (findet sich in den bisher erhaltenen Zahlungsaufforderungen für die Wassergebühren) und die jeweiligen Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Gebührennachlässe anzugeben. Das Formular kann man online ausfüllen und mit Unterschrift mittels E-Mail, bevorzugt PEC, an das Amt für nachhaltige Gewässernutzung (E-Mail: data.gewaessernutzung.risorseidriche@provincia.bz.it; PEC: data.gewaessernutzung.risorseidriche@pec.prov.bz.it) übermitteln. Wer das Formular händisch unterzeichnet, muss eine Kopie des Personalausweises beilegen. Bei Fragen stehen das genannte Landesamt (Mendelstraße 33, 39100 Bozen, Tel. 0471 414770, E-Mail: gewaessernutzung@provinz.bz.it) und die Bauernbund-Abteilung Betriebsberatung (Tel. 0471 999439, E-Mail: betriebsberatung@sbb.it) zur Verfügung.
Eine ergänzende Tabelle zu den Befreiungen finden Sie ab Freitag in der Ausgabe 23 des „Südtiroler Landwirt“ vom 23. Dezember ab Seite 31, online auf „meinSBB“ oder in der „Südtiroler Landwirt“-App.